Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der W89 GmbH, Zugerstrasse 6, 6330 Cham, Schweiz (nachfolgend «W89») und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie erfassen unabhängig von der vertragstypologischen Einordnung sämtliche Leistungen von W89, insbesondere Beratung, Konzeption, Betriebsmodell- und Architekturarbeit, Entwicklung, Implementierung, Integration, Anpassung und Betreuung von Software und KI-Systemen, Schulung und Enablement sowie Tätigkeiten im Bereich Strategic Capital.
1.2 Diese AGB gelten ausschliesslich gegenüber Kunden, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschliessen. W89 erbringt keine Leistungen an Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne von Art. 32 ZPO beziehungsweise Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2011/83/EU.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn W89 diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn W89 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. W89 weist in Angeboten, Verträgen und Auftragsbestätigungen auf die Geltung dieser AGB hin und hält sie unter w89.ch/de/agb dauerhaft abrufbar. Mit Annahme des Angebots oder mit Beginn des Leistungsbezugs bestätigt der Kunde, dass er von diesen AGB Kenntnis nehmen konnte und mit ihrer Geltung einverstanden ist. Der Kunde bestätigt insbesondere ausdrücklich, von den Bestimmungen zur Änderung dieser AGB (Ziff. 1.4), zur Haftung und zur Anmeldefrist (Ziff. 7), zu Abnahme und Mängeln (Ziff. 7a), zur Referenznennung (Ziff. 6.4), zum Abwerbeverbot (Ziff. 15) und zum Gerichtsstand (Ziff. 14.4) Kenntnis genommen zu haben.
1.4 Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung. W89 behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich (inkl. E-Mail) mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht.
1.5 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: erstens der Einzelvertrag, zweitens seine Anhänge, drittens diese AGB. Bedingungen des Kunden gehen diesen AGB in keinem Fall vor.
1.6 Diese AGB bestehen in einer deutschen und einer englischen Fassung. Bei Abweichungen oder Auslegungsunterschieden ist ausschliesslich die deutsche Fassung massgebend.
2. Leistungen
2.1 W89 erbringt die im jeweiligen Einzelvertrag umschriebenen Leistungen. Art, Umfang, Zeitrahmen und Vergütung werden in separaten Angeboten, Verträgen oder Auftragsbestätigungen (nachfolgend «Einzelvertrag») festgelegt. Enthält ein Einzelvertrag sowohl beratende als auch herstellende Elemente, so gelten für die herstellenden Elemente zusätzlich die Bestimmungen von Ziff. 7a.
2.2 W89 erbringt sämtliche Leistungen, einschliesslich im Bereich Strategic Capital, nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach anerkannten fachlichen Standards. Es handelt sich ausnahmslos um Sorgfaltspflichten (obligations de moyens), nicht um Erfolgsgarantien, sofern im Einzelvertrag nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
2.3 W89 ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Freelancer, Cloud- und Plattformanbieter) beizuziehen. W89 wählt diese sorgfältig aus und bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemässe Leistungserbringung verantwortlich. Die Haftung von W89 für das Verhalten beigezogener Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen (Art. 101 Abs. 2 OR). Vorbehalten bleibt die Haftung für eigenes Verschulden von W89 und ihrer Organe nach Ziff. 7.1.
2.4 Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung (Change Request). Mehraufwand aufgrund von Änderungswünschen des Kunden wird nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen in Rechnung gestellt.
2.5 W89 verlässt sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Daten und Unterlagen. W89 ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Informationen auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt W89 keine Haftung für Ergebnisse, Empfehlungen oder Deliverables, die auf falschen, unvollständigen oder irreführenden Kundeninformationen beruhen.
2.6 Empfehlungen von W89 bezüglich Drittanbieter, Software, Tools oder sonstiger Produkte und Dienstleistungen Dritter erfolgen ohne Gewähr. W89 übernimmt keine Haftung für die Qualität, Verfügbarkeit, Sicherheit oder Eignung von Leistungen Dritter. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Auswahl und den Einsatz solcher Drittleistungen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt W89 rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dokumente, Daten und Zugänge zur Verfügung. Der Kunde steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen ein.
3.2 Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die zur Entgegennahme von Informationen, zur Erteilung von Weisungen und zur Abnahme von Arbeitsergebnissen befugt ist.
3.3 Verzögerungen aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten von W89. In diesem Fall verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt unberührt; eine Minderung des Honorars ist ausgeschlossen.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
4.1 Das Honorar richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis der tatsächlich aufgewendeten Zeit zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen.
4.2 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST), sofern anwendbar.
4.3 Rechnungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Das Rechnungsdatum gilt als Fälligkeitsdatum. Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die zugrunde liegende Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist W89 berechtigt, ohne weitere Mahnung Verzugszinsen von 5% p.a. zu berechnen. Zusätzlich kann W89 die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Forderungen einstellen.
4.5 W89 ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Teilzahlungen zu verlangen, insbesondere bei grösseren Projektumfängen.
4.6 Spesen und Auslagen (Reisekosten, Unterkunft, Material etc.) werden nach effektivem Aufwand oder gemäss vorgängiger Vereinbarung separat in Rechnung gestellt.
5. Vertraulichkeit
5.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und weder Dritten zugänglich zu machen noch anderweitig zu verwerten. Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, strategische Pläne, Finanzdaten und alle als «vertraulich» oder «confidential» gekennzeichneten Informationen.
5.2 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die: (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder nachträglich ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden; (b) der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmässig bekannt waren; (c) von einem berechtigten Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden; (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden; oder (e) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Verfügung offengelegt werden müssen, wobei die offenlegende Partei die andere Partei unverzüglich und vorab informiert, soweit rechtlich zulässig.
5.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren fort.
6. Geistiges Eigentum
6.1 Vorbestehendes geistiges Eigentum (Background IP) jeder Partei verbleibt bei der jeweiligen Partei. Keine Bestimmung dieser AGB bewirkt eine Übertragung von Background IP.
6.2 Die im Rahmen der Beratung spezifisch für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse (Berichte, Analysen, kundenspezifische Konzepte, Präsentationen, nachfolgend «Deliverables») gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in das Eigentum des Kunden über.
6.3 Ausdrücklich ausgenommen von der Übertragung gemäss Ziff. 6.2 sind: allgemeine Methoden, Frameworks, Tools, Templates, Bibliotheken und generisches Know-how von W89 (nachfolgend «W89 IP»). An W89 IP behält W89 sämtliche Rechte. Soweit Deliverables W89 IP enthalten, gewährt W89 dem Kunden ein nicht-exklusives, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den betreffenden Bestandteilen der W89 IP, beschränkt auf den Zweck der Nutzung der Deliverables.
6.4 W89 ist berechtigt, den Kunden als Referenz (Name und allgemeine Beschreibung des Projekts) zu nennen, sofern der Kunde dem nicht innert 14 Tagen nach entsprechender Mitteilung schriftlich widerspricht.
7. Haftung
7.1 W89 haftet für direkte Schäden, die nachweislich durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von W89 oder ihrer Organe verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Für beigezogene Hilfspersonen gilt Ziff. 2.3.
7.2 Soweit W89 nach Ziff. 7.1 oder nach Ziff. 7a haftet, ist die Gesamthaftung aus einem Einzelvertrag betragsmässig begrenzt auf die Summe der unter dem betreffenden Einzelvertrag tatsächlich bezahlten Honorare, höchstens jedoch auf CHF 500'000 (fünfhunderttausend Schweizer Franken). Diese Begrenzung gilt nicht, soweit Art. 100 Abs. 1 OR entgegensteht, namentlich nicht bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit von W89 oder ihrer Organe.
7.3 W89 haftet nicht für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Reputationsschäden oder Datenverlust. Ziff. 7.2 Satz 2 gilt entsprechend.
7.4 Der Kunde ist für die Implementierung und Umsetzung von Empfehlungen, Strategien und Konzepten eigenverantwortlich. W89 übernimmt keine Haftung für die wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Ergebnisse solcher Umsetzungen.
7.5 Der Kunde hat Ansprüche gegen W89 innert 12 Monaten seit Kenntnis von Schaden und Ursache, spätestens jedoch innert 24 Monaten seit dem schadenverursachenden Ereignis, schriftlich und begründet bei W89 anzumelden. Die fristgerechte Anmeldung ist Voraussetzung der Geltendmachung; unterbleibt sie, verwirkt der Anspruch. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.
7.6 W89 haftet nicht für regulatorische, steuerliche, rechtliche oder sonstige hoheitliche Konsequenzen, die sich aus der Umsetzung von Empfehlungen, Strategien oder Konzepten durch den Kunden ergeben. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, vor der Umsetzung die erforderlichen rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Abklärungen vorzunehmen.
7.7 Der Kunde stellt W89, deren Organe, Mitarbeitende und Hilfspersonen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung, Umsetzung oder Weitergabe von Deliverables, Empfehlungen, Strategien oder Konzepten durch den Kunden entstehen. Dies umfasst insbesondere die Übernahme angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
7.8 Soweit gesetzlich zulässig, schliesst W89 jede Gewährleistung für das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, bestimmter Ergebnisse oder der Eignung für einen vom Kunden nicht offengelegten Zweck aus. Die Sorgfaltspflicht nach Ziff. 2.2 bleibt davon unberührt. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.9 Die Haftungsobergrenze gemäss Ziff. 7.2 gilt kumulativ für sämtliche Ansprüche des Kunden aus einem Einzelvertrag, unabhängig von der Anzahl schadenverursachender Ereignisse oder Anspruchsgrundlagen. Ziff. 7.2 Satz 2 gilt entsprechend.
7a. Abnahme und Mängel bei herstellenden Leistungen
7a.1 Erbringt W89 Entwicklungs-, Implementierungs- oder Integrationsleistungen, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Sie gehen den dispositiven Bestimmungen über den Werkvertrag vor.
7a.2 Der Kunde prüft die abgelieferte Leistung innert 10 Arbeitstagen nach Ablieferung und zeigt Mängel schriftlich, nachvollziehbar und reproduzierbar an. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt. Nimmt der Kunde die Leistung ganz oder teilweise produktiv in Betrieb, gilt sie mit der Inbetriebnahme als genehmigt.
7a.3 Als Mangel gilt nur eine reproduzierbare, wesentliche Abweichung von der im Einzelvertrag vereinbarten Spezifikation. Keine Mängel sind insbesondere: Abweichungen ohne Beeinträchtigung der vereinbarten Nutzung; Fehler aus Änderungen durch den Kunden oder Dritte; Fehler aus einer nicht vereinbarten Einsatz-, Daten- oder Systemumgebung; Fehler von Fremdsoftware, Diensten Dritter oder KI-Modellen Dritter; Abweichungen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen.
7a.4 Bei rechtzeitig angezeigtem Mangel hat W89 das Recht zur Nachbesserung innert angemessener Frist. Die Nachbesserung ist das ausschliessliche Mängelrecht des Kunden. Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde den betroffenen Leistungsteil kündigen; die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu vergüten.
7a.5 Die Rechte aus dieser Ziffer erlöschen 12 Monate nach Ablieferung. Vorbehalten bleiben Art. 199 OR bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie Art. 371 Abs. 3 OR.
7a.6 W89 sichert nicht zu, dass Software fehlerfrei ist oder ununterbrochen zur Verfügung steht. Ohne ausdrückliche Vereinbarung im Einzelvertrag schuldet W89 keine Verfügbarkeit, keine Reaktionszeiten und keinen Support. Über die Mängelrechte nach dieser Ziffer hinaus werden Leistungen im gelieferten Zustand überlassen. Die Sorgfaltspflicht nach Ziff. 2.2 bleibt unberührt.
8. Höhere Gewalt (Force Majeure)
8.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Höhere Gewalt umfasst insbesondere: Naturkatastrophen, Epidemien oder Pandemien, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, staatliche Massnahmen, Embargos, Sanktionen, Streiks, Aussperrungen, grossflächige Cyberangriffe, Ausfälle kritischer Infrastruktur (Internet, Strom, Telekommunikation), Änderungen der Gesetzgebung oder Regulierung, Versagen von KI-Systemen oder Cloud-Diensten, Lieferkettenunterbrechungen und vergleichbare Ereignisse.
8.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses. Vertragliche Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung.
8.3 Dauert die höhere Gewalt länger als 90 aufeinanderfolgende Tage, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Einzelvertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
9.2 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: (a) eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Mahnung und Fristansetzung von mindestens 15 Tagen nicht erfüllt; (b) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird; (c) eine Partei ihre Zahlungen einstellt.
9.3 Bei ordentlicher Kündigung (sofern im Einzelvertrag vorgesehen) beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage zum Monatsende, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
9.4 Bei vorzeitiger Kündigung sind die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollumfänglich zu vergüten. Geleistete Vorschüsse werden anteilig verrechnet.
9.5 Die Bestimmungen über Vertraulichkeit (Ziff. 5), Geistiges Eigentum (Ziff. 6), Haftung (Ziff. 7), Abnahme und Mängel (Ziff. 7a), KI-Systeme (Ziff. 12), Schlussbestimmungen (Ziff. 14) und das Abwerbeverbot (Ziff. 15) bestehen über die Vertragsbeendigung hinaus fort.
9.6 Soweit ein Einzelvertrag als Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR zu qualifizieren ist, bleibt das jederzeitige Widerrufs- und Kündigungsrecht nach Art. 404 Abs. 1 OR vorbehalten. Macht eine Partei davon Gebrauch, so sind W89 zu vergüten: die bis zum Wirksamwerden erbrachten Leistungen, die bereits getätigten und nicht mehr rückgängig zu machenden Aufwendungen und Verpflichtungen gegenüber Dritten sowie bei Kündigung zur Unzeit der daraus entstehende Schaden nach Art. 404 Abs. 2 OR. Die Parteien halten fest, dass die im Einzelvertrag vereinbarten Fristen, Mindestlaufzeiten und Kapazitätszusagen der Preiskalkulation zugrunde liegen.
9.7 Mit Beendigung gibt jede Partei die ihr überlassenen Unterlagen, Daten und Zugänge der anderen Partei innert 30 Tagen zurück oder vernichtet sie und bestätigt dies auf Verlangen schriftlich. W89 darf Kopien aufbewahren, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Aufbewahrung zur Wahrung eigener Rechtsansprüche erforderlich ist; die Vertraulichkeitspflicht nach Ziff. 5 gilt für diese Kopien fort. W89 ist berechtigt, Zugänge des Kunden zu von W89 betriebenen Umgebungen, Portalen und Konten mit Wirksamwerden der Beendigung zu sperren sowie bei Zahlungsverzug nach vorgängiger schriftlicher Ankündigung und Ansetzung einer Frist von zehn Tagen vorübergehend zu sperren. Ein Zurückbehaltungsrecht von W89 an Deliverables bis zur vollständigen Bezahlung bleibt vorbehalten.
10. Datenschutz
10.1 Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere das Schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG/nDSG) und, soweit anwendbar, die DSGVO.
10.2 Soweit W89 Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien eine separate Auftragsbearbeitungsvereinbarung ab. Der Kunde bleibt in diesem Fall Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts.
10.3 Einzelheiten zur Bearbeitung von Personendaten durch W89 als Verantwortliche finden sich in der Datenschutzerklärung von W89 unter w89.ch.
11. Strategic Capital
11.1 Im Bereich Strategic Capital tätigt W89 eigene strategische Beteiligungen (Direktinvestitionen) an Unternehmen und Projekten. Diese Tätigkeit stellt keine Anlageberatung, keine Vermögensverwaltung und keine sonstige regulierte Finanzdienstleistung im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) dar.
11.2 W89 ist keine bewilligungspflichtige Finanzdienstleisterin im Sinne des FIDLEG und untersteht nicht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).
11.3 W89 gibt gegenüber Kunden keine Empfehlungen zum Kauf, Verkauf oder Halten von Finanzinstrumenten ab. Informationen, Analysen oder Einschätzungen im Zusammenhang mit Strategic Capital dienen ausschliesslich der Darstellung der eigenen Investitionstätigkeit von W89 und stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Erwerb oder zur Veräusserung von Beteiligungen dar.
11.4 Vergangene Ergebnisse und Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse.
12. KI-Systeme
12.1 Soweit W89 im Rahmen eines Einzelvertrags KI-Systeme entwickelt, integriert oder anpasst, legen die Parteien im Einzelvertrag fest, welche Partei als Anbieter und welche als Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) gilt, sofern deren Anwendungsbereich eröffnet ist. Fehlt eine solche Festlegung, so gilt der Kunde als Betreiber im Sinne von Art. 3 Nr. 4 der KI-Verordnung; W89 gilt nicht als Anbieter.
12.2 W89 bringt gelieferte, integrierte oder angepasste KI-Systeme nicht unter eigenem Namen und nicht unter eigener Handelsmarke in Verkehr oder in Betrieb. Der Kunde bringt das System unter seinem eigenen Namen in Verkehr oder nimmt es unter seinem eigenen Namen in Betrieb. Der Kunde ist nicht berechtigt, gelieferte Systeme mit dem Namen oder der Marke von W89 zu versehen oder W89 gegenüber Dritten oder Behörden als Anbieter im Sinne der KI-Verordnung zu bezeichnen. Verstösst der Kunde dagegen, stellt er W89 von allen daraus entstehenden Ansprüchen, Pflichten, Kosten und behördlichen Massnahmen frei.
12.3 Der Kunde erfüllt die Transparenzpflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung in eigener Verantwortung, insbesondere die Information über die Interaktion mit einem KI-System sowie die Offenlegung künstlich erzeugter oder manipulierter Inhalte. W89 schuldet die Erfüllung dieser Pflichten nicht, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart und gesondert vergütet ist.
12.4 Beide Parteien treffen im eigenen Bereich die Massnahmen zur KI-Kompetenz nach Art. 4 der KI-Verordnung. Stellt W89 Komponenten, Instrumente, Dienste oder Verfahren bereit, die in ein Hochrisiko-KI-System des Kunden integriert werden, so schliessen die Parteien die nach Art. 25 Abs. 4 der KI-Verordnung erforderliche schriftliche Vereinbarung ab; Umfang und Vergütung richten sich nach dem Einzelvertrag.
12.5 Der Kunde informiert W89 vor Projektbeginn über den beabsichtigten Einsatzzweck sowie über die betroffenen Personengruppen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich zu beurteilen, ob der beabsichtigte Einsatz unter Anhang III der KI-Verordnung fällt oder aus anderen Gründen als hochriskant einzustufen ist.
12.6 Setzt der Kunde ein von W89 geliefertes oder integriertes System in einem Anwendungsbereich ein, der nicht im Einzelvertrag vereinbart wurde, oder verändert er es wesentlich, so trägt er hierfür die alleinige Verantwortung. Er stellt W89 von Ansprüchen Dritter und von behördlichen Massnahmen frei, die daraus entstehen.
12.7 W89 schuldet keine Konformitätsbewertung, keine CE-Kennzeichnung, keine Registrierung in der EU-Datenbank und keine Grundrechte-Folgenabschätzung, sofern dies nicht ausdrücklich im Einzelvertrag vereinbart und gesondert vergütet ist.
12.8 Ergebnisse, die unter Einsatz generativer KI-Systeme entstehen, können fehlerhaft, unvollständig oder rechtlich problematisch sein. Der Kunde prüft solche Ergebnisse vor produktivem Einsatz eigenverantwortlich. Ziff. 7.4 gilt entsprechend.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und der Einzelverträge bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Das Schriftformerfordernis kann seinerseits nur schriftlich aufgehoben werden.
14.2 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von W89 an Dritte abtreten oder übertragen.
14.3 Es gilt materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts (IPRG) und des UN-Kaufrechts (CISG).
14.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den Einzelverträgen ist Zug, Schweiz. W89 ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz einzuklagen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
14.5 Diese AGB bilden zusammen mit dem jeweiligen Einzelvertrag die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen, Zusicherungen und Vereinbarungen (Vollständigkeitsklausel/Entire Agreement).
14.6 Verzichtet eine Partei darauf, ein ihr zustehendes Recht aus diesen AGB oder einem Einzelvertrag auszuüben oder durchzusetzen, so stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar. Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich und schriftlich erklärt wird.
15. Abwerbeverbot
15.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und für 12 Monate nach deren Ende keine Mitarbeitenden, Organe, Subunternehmer oder Freelancer, die auf Seiten von W89 an der Leistungserbringung mitgewirkt haben, abzuwerben, anzustellen oder zu beauftragen, es sei denn, W89 stimmt vorgängig schriftlich zu. Öffentliche Stellenausschreibungen ohne gezielte Ansprache gelten nicht als Abwerbung.
15.2 Bei Verletzung von Ziff. 15.1 schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe in der Höhe von sechs Bruttomonatsgehältern der betroffenen Person, mindestens jedoch CHF 30'000. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung der Verpflichtung. Der Ersatz eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Fassung vom 8. August 2026